Wenn im Internet bestellte Ware nicht ankommt

Wenn im Internet bestellte Ware nicht ankommt

 

Onlineshopping ist beliebt. Durch die Schließung der Läden zur Eindämmung der Coronapandemie hat der Internethandel noch mehr Kunden als bisher gewonnen. So shoppt nach einer Umfrage des Branchenverbands Bitkom von 2020 seither jeder Fünfte mehr online. Allerdings kommt nicht jedes bestellte Paket beim Käufer an. Was kannst du tun, wenn dein Paket verloren gegangen ist?

Lebensmittel, Mode, Möbel – im Internet gibt es rund um die Uhr alles zu kaufen. Der Onlineeinkauf ist zudem bequem: Schließlich werden dir die schwersten Pakete bis vor die Tür geliefert – zumindest üblicherweise.

Wann ein Paket als angekommen gilt

Manchmal kommt bestellte Ware aber nicht an. Ob du sie dann bezahlen musst, hängt davon ab, wer die Schuld daran trägt. Wenn der Versender das Paket mit einem seriösen Lieferdienst schickt, hat er seine Vertragspflicht erfüllt, sagt der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: VIII ZR 302/02). Du kannst darum nicht darauf bestehen, die Ware ein zweites Mal geliefert zu bekommen, wenn dich das erste Paket nicht erreicht hat.

Aber: Was du nicht bekommen hast, musst du nicht bezahlen. Zwar muss der Paketdienst dir deine Lieferung eigentlich persönlich übergeben, doch wenn ein Familien- oder WG-Mitglied sie annimmt, gilt sie ebenfalls als angekommen. Das gilt auch dann, wenn du versehentlich eine falsche Lieferadresse angegeben hast. Anders sieht es aus, wenn der Paketbote einen Fehler gemacht hat: Stellt er die Lieferung vor dem Haus oder vor der Wohnungstür ab und sie verschwindet dort, musst du die Ware nicht bezahlen.

Wenn die Ware beschädigt ankommt

Hat das im Internet bestellte Produkt einen Schaden oder hat man dir das falsche Produkt geschickt, solltest du dich sofort beim Händler beschweren und das Paket zurückschicken. Was auch passieren kann: Die Lieferung ist nicht vollständig. Dann solltest du dich umgehend an den Händler wenden. Sowohl bei fehlenden als auch bei beschädigten Produkten kannst du dich auf dein 14-tägiges Widerrufsrecht beziehen, wenn der Händler alle Schuld von sich weist.

In diesem Fall musst du nicht einmal einen Grund für die Rücksendung nennen, wohl aber eine Widerrufserklärung abgeben. Der Händler hat zwar eigentlich ein Nachbesserungsrecht, muss dir aber in diesem Fall dein Geld zurückzahlen. Wichtig dabei: Schicke die Ware als versichertes Paket zurück, damit du einen Nachweis hast.

Tipp: Wurden deine Kundenrechte verletzt, kann auch die Schlichtungsstelle bei der Bundesnetzagentur eine Ansprechstelle sein.