Wie und warum man ein Erbe ausschlägt
Der Tod einer nahestehenden Person ist immer schlimm. Die Bürokratie bis zur Bestattung sowie möglicher Streit ums Testament machen die Situation nicht besser. Noch schwieriger wird es, wenn man Schulden erbt. Dann haftet man mit dem eigenen Vermögen.
Sterben Angehörige oder Freunde, sind die Hinterbliebenen oft in einem emotionalen Ausnahmezustand. Trotzdem müssen sie sich um die Bestattung kümmern – und um das Erbe. Dabei hat schon mancher Überraschungen erlebt. Denn nicht immer standen die Verstorbenen finanziell so gut da, wie die Erben annahmen. Schwierig ist die Situation auch, wenn man gar nicht weiß, was man erbt – weil beispielsweise der Kontakt zum Verstorbenen vor langer Zeit abgebrochen ist oder weil man nicht geahnt hat, dass man von einem fernen Verwandten zum Erben ernannt wurde.
Denn grundsätzlich ist es so, dass Erben die Rechtsposition des Verstorbenen einnehmen. Das heißt, dass sie auch für seine Ausgaben und Schulden aufkommen müssen. Sind also Rechnungen noch nicht beglichen, muss der Erbe diese bezahlen. Reicht die Erbschaft dafür nicht aus, muss er sie aus seinem eigenen Vermögen begleichen. Darum ist es wichtig, dass man so schnell wie möglich die Finanzen des Verstorbenen überprüft. Dazu könnte man beispielsweise beim Kreditinstitut nachfragen oder Kontoauszüge durchsehen.
Erster Schritt: sich über das Erbe informieren
Die gute Nachricht in diesem Zusammenhang: Der Bundesgerichtshof urteilte 2013 (XI ZR 401/12), dass man speziell bei Kreditinstituten nicht mehr den Erbschein vorlegen muss, um Auskünfte über die finanzielle Situation des Verstorbenen zu bekommen. Ein notarielles Testament oder beispielsweise die Sterbeurkunde sollten ausreichen. Vorher galt: Um an Informationen über den Nachlass zu kommen, benötigte man üblicherweise einen Erbschein. Den wiederum bekommt nur, wer das Erbe annimmt. Das allerdings ist zu diesem Zeitpunkt ja genau der offene Punkt, den man klären möchte. Sollte es also entsprechende Nachfragen geben, kann man auf dieses Urteil verweisen.
Es ist immer erforderlich, die Finanzen schnell zu klären, denn eine Erbschaft muss innerhalb von sechs Wochen angenommen oder ausgeschlagen werden. Die Frist beginnt üblicherweise mit dem Todestag. Ausnahme: Der Erblasser hat sein Testament bei Gericht hinterlegt. In diesem Fall wird der Erbe von diesem informiert – und ab dann läuft die Frist.
Wie man ein Erbe ausschlägt
Wer ein Erbe ausschlagen will, weil es beispielsweise überschuldet ist, muss zwei Dinge wissen. Erstens, wer das Erbe ausschlägt, bekommt nichts, auch nicht den Pflichtteil. Und zweitens: Ein Erbe kann man nicht mit einem einfachen Brief oder einer E-Mail ausschlagen. Vielmehr muss man zum Amtsgericht gehen – entweder im eigenen Wohnort oder in dem Ort, in dem der Verstorbene gelebt hat. Oder man schaltet einen Notar ein. Ein Tipp: Falls durch Ihre Ausschlagung Ihre Kinder zu Erben werden, sollten Sie für diese das Erbe auch ausschlagen, zumindest solange sie noch nicht erwachsen sind.
Alternativ können Sie eine Nachlassverwaltung beantragen. Die Kosten hierfür werden aus dem Erbe bezahlt. Falls das zu niedrig ist, übernimmt sie der Staat. Bleibt am Ende der Verwaltungszeit, also nachdem alle Schulden bezahlt sind, noch etwas übrig, steht Ihnen dies zu. Reicht das Erbe nicht aus, wird der Verwalter ein Nachlassinsolvenzverfahren beantragen.
Das Nachlassinsolvenzverfahren können Sie übrigens auch selbst beantragen, falls Sie nach der Annahme des Erbes feststellen, dass der Verstorbene überschuldet war. Das Gericht stellt dann im Zweifel die sogenannte Dürftigkeit des Nachlasses fest. Sie bekommen in diesem Fall einen Gerichtsbeschluss, den Sie Gläubigern vorlegen können. Damit sind Sie nicht mehr in der Haftung.
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