Steuern, Bußgeld & Co: Was sich 2020 ändert
Der Wechsel ins Jahr 2020 bringt zahlreiche gesetzliche Änderungen, die sich auf Ihr Portemonnaie auswirken können. Das Wichtigste haben wir hier für Sie zusammengefasst. Da zum Veröffentlichungstermin dieses Artikels noch nicht alle Gesetze verabschiedet waren, kann es zu Abweichungen kommen.
Die Pläne der Bundesregierung sehen unter anderem höhere Bußgelder für Falschparker und jene Autofahrer vor, die keine Rettungsgasse bilden. Letztere müssten dann 320 Euro statt bisher ab 200 Euro zahlen, wenn sie Rettungskräfte nicht durchlassen. Wer auf einem Geh- oder Radweg parkt, wird mit 100 Euro Bußgeld sanktioniert – aktuell sind es zwischen 15 und 35 Euro. Auch das bislang gestattete dreiminütige Halten auf einem Schutzstreifen soll dann nicht mehr zulässig sein.
Soziales und Familie: neue Regeln und Grenzwerte
Sozialversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt 2020 auf monatlich 6900 Euro in den westlichen Bundesländern und 6450 Euro im Osten. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt sie auf 4687,50 Euro. Die Versicherungspflichtgrenze wird auf 5212,50 Euro angehoben. Erst wer mehr verdient, kann die gesetzliche Krankenkasse verlassen und darf komplett in die Privatversicherung wechseln. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt um 0,1 Prozentpunkt auf 2,4 Prozent.
Wer auf Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II angewiesen ist, bekommt ab Januar 2020 mehr Geld. Alleinstehende Erwachsene erhalten dann 432 Euro im Monat – acht Euro mehr als bisher. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche steigen ebenfalls. Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten 1,88 Prozent mehr Geld. Neben den Leistungen für die Erwachsenen steigen auch die Sätze für ältere Kinder und Jugendliche. Sie erhöhen sich um jeweils sechs Euro auf 308 und 328 Euro. Für Kinder bis zu sechs Jahren erhöht sich der Satz um fünf Euro auf dann 250 Euro.
Beziehen Eltern oder Kinder Sozialhilfe oder Hilfe zur Pflege, werden unterhaltspflichtige Angehörige ab 2020 erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro (je unterhaltsverpflichteter Person) vom Staat finanziell herangezogen. Das regelt das neue Angehörigen-Entlastungsgesetz. Außerdem werden unterhaltsverpflichtete Eltern entlastet, deren volljährige Kinder Eingliederungshilfe beziehen. Sie müssen künftig keinen Beitrag mehr zu den Leistungen für ihre Kinder aufbringen.
Die Kinderfreibeträge steigen um 192 Euro auf 5172 Euro je Kind.
Beruf: Jobtickets werden günstiger
Auf ein Jobticket, das Mitarbeiter aus dem Gehalt finanzieren, fallen nur noch 25 Prozent Steuern an. Es bleibt sozialversicherungsfrei. Arbeitnehmer können trotzdem die 30 Cent Entfernungspauschale für den Arbeitsweg absetzen. Zahlt ein Arbeitgeber das Jobticket zusätzlich zum Gehalt, ist es nach wie vor steuerfrei.
Berufsbildung: Laut Berufsbildungsgesetz soll es eine Mindestvergütung für Auszubildende von 515 Euro monatlich im ersten Lehrjahr geben. Die Regelung gilt nur für ab 2020 abgeschlossene Lehrverträge. Außerdem sollen volljährige Auszubildende an Berufsschultagen künftig vom Betrieb freigestellt werden, wenn der Unterricht mindestens 3 Stunden und 45 Minuten dauert. Bislang galt diese Regelung nur für minderjährige Auszubildende. Berufliche Abschlüsse sollen international verständliche Zusatzbezeichnungen erhalten. Der Meister soll den Zusatz „Bachelor Professional“ erhalten, ein Betriebswirt im Handwerk die Bezeichnung „Master Professional“, ein Geselle soll sich „Geprüfter Berufsspezialist“ nennen dürfen.
Der gesetzliche Mindestlohn wird auf 9,35 Euro je Arbeitsstunde angehoben.
Wohnen: teurerer Strom, günstigere Sanierungen
Wohngeld: Die Bundesregierung entlastet Haushalte mit geringem Einkommen stärker bei den Wohnkosten. Die erhöhten Beträge orientieren sich an der allgemeinen Entwicklung der Mieten und der Einkommen. Gleichzeitig haben mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld.
Strompreise: Die Ökostrom-Umlage (EEG-Umlage) steigt um 0,351 Cent je Kilowattstunde. Außerdem erhöhen viele Stromnetzbetreiber die Netzentgelte. Beides dürfte zu einem deutlichen Anstieg der Stromkosten bei privaten Haushalten beitragen.
Energetische Gebäudesanierungen werden durch einen Steuerbonus gefördert. Für entsprechende Baumaßnahmen, die ab dem 1. Januar 2020 bei den zuständigen Behörden eingereicht werden, gibt es innerhalb von drei Jahren eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 Prozent der Aufwendungen, und zwar maximal für 40.000 Euro pro Objekt.
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