Jobben während des Studiums: Diese Möglichkeiten hast du

Jobben während des Studiums: Diese Möglichkeiten hast du

 

Hurra, seit dem Wintersemester 2019 gibt es mehr BAföG! Falls du aber zu den Studierenden gehörst, die keine oder nur eine kleine finanzielle Unterstützung vom Staat bekommen, oder wenn die Unterhaltszahlungen deiner Eltern nicht reichen, musst du neben dem Studium Geld verdienen. Lies hier, was möglich ist – und was die Unterschiede zwischen Mini-, Midi- und anderen Jobs sind.

Selbst wenn du in einer WG oder im Studentenwohnheim lebst und täglich in der Mensa isst: Alles kostet Geld. Und oft kommt mehr zusammen, als man während des Studiums hat. Da liegt es nahe, das BAföG oder die Unterhaltszahlungen der Eltern aufzubessern, indem man nebenher jobbt. Möglichkeiten gibt es viele: in der Kneipe Bier ausschenken oder regelmäßig als Aushilfskraft im Büro arbeiten, sich an der Uni anstellen lassen oder als Nachhilfelehrer unterrichten.

Schritt 1: Zu welchen Zeiten willst du arbeiten?

Bevor du dich auf die Suche nach einer Geldquelle machst, solltest du dir darüber Gedanken machen, wie du Studium und Job am besten vereinen kannst: Willst du dich ganz aufs Studium konzentrieren, solltest du dir einen Ferienjob suchen. Du solltest dann so viel verdienen, dass du in den folgenden Monaten eine gute Rücklage hast. Ist dein Stundenplan an der Hochschule nicht zu eng, kannst du auch während des Semesters arbeiten. Dann hast du einen regelmäßigen Geldfluss und in den Ferien mehr Zeit.

Schritt 2: Du musst dich um die Bürokratie kümmern

Achtung! Wenn du zu viel arbeitest, zahlst du am Ende drauf. Denn es gibt beispielsweise bei der Familienmitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung Obergrenzen. Auch wenn du BAföG bekommst, bist du an Einkommensgrenzen gebunden. Du solltest dich informieren, wie hoch diese Obergrenzen jeweils sind. Je nach Zusatzjob könnte es auch sein, dass Rentenbeiträge oder Lohnsteuer abgeführt werden. Hier solltest du dich informieren, ob du dich von der Rentenversicherung befreien lassen kannst und ob du eine Steuererklärung machen musst.

Schritt 3: nach einem konkreten Job suchen

Jetzt kannst du dich auf die Suche machen: Minijob? Midijob? Ganz was anderes? Das sind die Unterschiede:

  • Minijob. Du verdienst 450 Euro im Monat. Von der Rentenversicherungspflicht kannst du dich befreien lassen. Allerdings hat es auch Vorteile, so früh in die Rentenkasse einzuzahlen. Denn dadurch stehst du im Alter finanziell besser da – auch wenn die Rente noch weit weg ist. Alles, was du über deine Rechte als Arbeitnehmer wissen musst, über die Renten- und Unfallversicherung und über vieles andere, findest du im Internet: www.minijob-zentrale.de. Die Minijob-Zentrale hat eine eigene Stellenbörse für Haushaltsjobs, falls du beispielsweise als Haushaltshilfe, Gartenhilfe oder Babysitter arbeiten möchtest: www.haushaltsjob-boerse.de. Einen Minijob kannst du neben dem Studium – wenn dein Zeitbudget es zulässt – natürlich auch in Cafés, Supermärkten oder Geschäften machen.
  • Midijob. Hier heißt es: mehr verdienen – seit Juli 2019 bis zu 1300 Euro im Monat – und wahrscheinlich dafür auch mehr arbeiten. Wer mehr als 20 Stunden die Woche arbeitet, muss sich bewusst sein, dass das Studium dann nicht mehr als Hauptbeschäftigung gilt. Die Konsequenzen: Zusätzliche Beiträge für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung können anfallen. Außerdem darfst du als Midijobber nicht mehr in der gesetzlichen Krankenkasse familienmitversichert sein. Und falls du BAföG beziehst, wirst du mit 1300 Euro im Monat über den Einkommensgrenzen liegen. Mehr zu dem Thema erfährst du beispielsweise beim Deutschen Studentenwerk.
  • Werkstudent. Auch hier darfst du maximal 20 Stunden die Woche arbeiten, die Semesterferien nicht einbezogen. Verdienen darfst du mehr als 450 Euro im Monat, dafür bist du aber nicht mehr familienmitversichert – außer, du bleibst mit deinem Lohn unter der entsprechenden Grenze. Vorteil: Als Werkstudent kannst du schon in einem Bereich arbeiten, in den du nach dem Studium sowieso einsteigen möchtest. Das bringt dir zusätzliche Erfahrung und erste Kontakte.
  • Ferienjob. Hier arbeitest du nur in den Semesterferien. Wenn du nicht mehr als 50 Arbeitstage oder zwei Monate am Stück beschäftigt bist, bleibt dein Lohn steuerfrei. Du kannst familienmitversichert bleiben und du hast während des Studiums keinen Zeitdruck. Allerdings musst du mit deinem Geld haushalten können.

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