Haben Sie schon den S-ID Check gemacht? Jetzt ist es höchste Zeit!

Haben Sie schon den S-ID Check gemacht? Jetzt ist es höchste Zeit!

Internetkäufer haben es eventuell schon bemerkt: Kreditkartennummer, die Gültigkeit sowie der dreistellige Prüfcode genügen beim Bezahlen oft nicht mehr. Denn Banken und Sparkassen verlangen eine weitergehenede Autentifizierung über einen Code, der in einer App generiert wird. Dieses Verfahren heißt 3-D-Secure und ist eine Maßnahme, die EU Zahlungsrichtlinie „Payment Services Direktment 2“ (PSD2) umzusetzen, die ab 14. September in Kraft tritt.

Sollten Sie also Ihre Kreditkarte noch nicht registriert haben, wird es höchste Zeit, sich zu kümmern! Alle Informationen dazu finden Sie auf unserer Homepage oder Sie besuchen uns in einer unserer ServiceFilialen und sprechen uns direkt an. Sonst schauen Sie bei Ihrem nächsten Online-Einkauf eventuell in die Röhre und das sollten wir gemeinsam vermeiden.

Mit dem 14. September gelten neue Regeln beim Onlinebanking. Zum einen werden Überweisungen sicherer zum anderen bekommen außer Banken auch andere Dienstleister Zugriff auf Ihr Konto – vorausgesetzt, man stimmt dem zu. Die Richtlinie sieht sowohl fürs Onlineshopping als auch fürs -banking vor, dass sich Kunden beim Bezahlen und bei Bankgeschäften im Netz aus Sicherheitsgründen zusätzlich identifizieren müssen – daher der Name Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA). Die Faktoren stammen dabei aus verschiedenen Kategorien, also eine Kombination aus eigenem Wissen, wie Passwort oder PIN, und Dingen im persönlichen Besitz, wie eine Chipkarte, ein TAN-Generator oder Biometrie (z.B. Fingerabdruck).

Was ist das Ziel der Richtlinie?

Mehr Sicherheit aber auch mehr Wettbewerb zwischen Banken und anderen Zahlungsdienstleistern. Zudem wird der Markt für sogenannte Zahlungsinformationsdienste geöffnet, die Verbrauchern Informationen zur Verfügung stellen. Außerdem kann der Service für Bonitätsprüfungen genutzt werden. Anbieter dieser Services benötigen eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Die Behörde überwacht das Tun dieser Firmen.

Was bringen diese Dienste?

Wer online einkauft oder Reisen bucht, kennt Zahlungsauslösungsdienste. Künftig müssen Banken und Sparkassen über eine technische Schnittstelle registrieren, welcher Dienst auf das Girokonto des Kunden zugreift. Das Verfahren soll helfen, missbräuchliche Zugriffe besser als bisher aufzuklären. Kunden sollten wissen, dass Kontoinformationsdienste im Falle einer Freigabe, rund um die Uhr auf sämtliche freigegebene Konten zugreifen können, um die Daten aufzubereiten und dem Kunden zur Verfügung zu stellen. Dadurch werden auch Dritten Hinweise zum Finansstatus des Kunden ermöglicht. Diese Dienste geben zwar  einerseits einen guten Überblick über die Ein- und Ausgaben, eröffnen aber anderen die Möglichkeit aus diesem Wissen Kapital zu schlegen. Wer also nicht möchte, dass die Höhe des Gehaltes, der Rente oder des Kindergeldes anderen zugänglich wird, sollte aufmerksam mit den Einwilligungen umgehen.

 

 

 

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