Flexible Arbeitszeit – was ist möglich?
Viele Betriebe bieten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit, flexibel zu arbeiten. Und Sie?
Worauf achten Menschen bei der Jobsuche? Das wollte das Portal Xing wissen und hat Anfang des Jahres mehr als 1000 Arbeiter und Angestellte befragt. Klar, aufs Gehalt, antworteten 85 Prozent. Mehr als die Hälfte wünscht sich jedoch auch flexible Arbeitszeiten. Wenn Sie Ihren Mitarbeitern Freiheiten einräumen, steigert das also Ihre Attraktivität als Arbeitgeber.
Von der Gleitzeit bis zum Lebensarbeitszeitkonto gibt es viele Modelle. Nicht jedes eignet sich für jeden Betrieb, eine Bäckerei hat andere Anforderungen als ein Start-up. Gibt es einen Betriebsrat, so unterliegt das Thema Arbeitszeit der Mitbestimmung und alle unten genannten Modelle sind vor der Einführung mit dem Betriebsrat zu verhandeln.
Gleitzeit: Innerhalb eines bestimmten Rahmens können die Arbeitnehmer Arbeitsbeginn und -ende selbst bestimmen. Sie sammeln Plus- und Minusstunden an und gleichen diese nach Wunsch und unter festgelegten Bedingungen aus.
Funktionszeit: Ein Arbeitsbereich, beispielsweise eine Projektgruppe, muss zu bestimmten Zeiten arbeitsfähig sein und innerhalb einer bestimmten Zeit ein Ergebnis abliefern. Wie sie das schaffen, regeln die Teammitglieder selbst.
Vertrauensarbeitszeit: Hier wird darauf verzichtet, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit erfasst. Wie und wann er seine Aufgaben erledigt, bleibt ihm überlassen – Hauptsache, er hält die Termine und liefert die gewünschte Qualität. Mehrarbeit und die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes müssen aber auch dabei jederzeit durch die Gewerbeaufsicht überprüfbar sein.
Jahresarbeitszeit: Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren eine Jahresarbeitszeit. Dieses Modell eignet sich vor allem für Betriebe mit schwankender Auftragslage. Ist viel zu tun, arbeiten die Mitarbeiter mehr, in schwachen Monaten weniger. Das monatliche Entgelt bleibt gleich.
Lebensarbeitszeit: Überstunden fließen auf ein langfristiges Zeitkonto. So finanzieren die Mitarbeiter sich ein Sabbatical oder einen früheren Renteneintritt.
Beachten Sie das Arbeitszeitgesetz
Alle Modelle gleichen sich darin, dass die Arbeitgeber den Arbeitnehmern Vertrauen entgegenbringen. Gleichwohl sollten Regeln formuliert werden. Haben Sie einen Betriebsrat? Dann erarbeiten Sie mit diesem eine Betriebsvereinbarung zu den Regelungen zur Arbeitszeit.
Wofür Sie sich auch entscheiden: Achten Sie darauf, dass Ihre Mitarbeiter nicht gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen. Sie dürfen nicht länger als zehn Stunden täglich arbeiten, und dies auch nicht jeden Tag. Die Ruhepausen sind einzuhalten und zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn müssen mindestens elf Stunden liegen.
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