Baukindergeld startet am 18.09.2018

eingestellt von Anne Wohlfahrt am 18. September 2018

Baukindergeld startet am 18.09.2018

Ab heute können Familien und Alleinerziehende das Baukindergeld zur Bildung von Wohneigentum und zur Altersvorsorge bei der KfW Bankengruppe online beantragen. Das Baukindergeld ist eine Förderung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, um den erstmaligen Erwerb von selbstgenutzten Wohneigentum für Familien mit Kindern zu unterstützen.

Die Schaffung bezahlbaren Wohnraums ist zentrales Thema. Baukindergeld spielt hierbei eine besondere Rolle. Damit sollen gezielt junge Familien unterstützt werden, die sich den Traum vom Eigenheim erfüllen wollen. Egal ob Neubau oder Bestand – unterstützt wird der Ersterwerb mit einem staatlichen Zuschuss von 1.200 Euro je Kind und pro Jahr. ‎“Damit öffnen wir vielen Eltern und ihren Kindern die Tür zu den eigenen vier Wänden. Dies wird auch helfen, Altersarmut vorzubeugen“, so Bundesinnenminister Horst Seehofer.

Mit dem Baukindergeld bietet die KfW einen neuen Zuschuss an, der die Kreditförderung aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm gut ergänzt. Über das KfW-Zuschussportal wird eine digitale Plattform für eine schnelle Beantragung des Baukindergelds angeboten.

Die Baukindergeld-Förderung umfasst folgende wesentliche Punkte:

  • Finanzielle Unterstützung der Eigentumsbildung für Familien und Alleinerziehende in Deutschland mit mindestens einem, im gleichen Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren.
  • Zuschusshöhe von 1.200 Euro je Kind und pro Jahr für die erstmalige Neuschaffung oder den Ersterwerb von Wohneigentum insbesondere auch im Wohnungsbestand über 10 Jahre (d.h. bei einem Kind insgesamt 12.000 Euro)
  • Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind (d.h. 90.000 Euro bei einem Kind, 105.000 Euro bei 2 Kindern und so weiter….)
  • Baukindergeld wird rückwirkend ab dem 01. Januar 2018 gewährt
  • Baukindergeld wird erst nach Einzug beantragt und einmal im Jahr ausgezahlt
  • Baukindergeld ist u. a. mit den KfW Förderprogrammen zum Energieeffizienten Bauen und Sanieren sowie Programmen der Bundesländer kombinierbar

Familien und Alleinerziehende können ihren Antrag einfach online über das KfW-Zuschussportal stellen. Informationen zu der Beantragung stehen auf der Internetseite www.kfw.de/baukindergeld zur Verfügung. Ihr persönlicher Berater bei der Kreissparkasse prüft gern mit Ihnen gemeinsam, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und vom Baukindergeld profitieren können. Vereinbaren Sie hier gleich einen Termin.

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