Elementarschadenversicherung zahlt bei Hochwasser
Starkregen, Überschwemmung, Erdbeben: In allen diesen Fällen zahlt die Wohngebäudeversicherung in der Regel nicht. Wer in einem gefährdeten Gebiet lebt, sollte sich darum zusätzlich absichern und eine Elementarschadenversicherung abschließen.
Das Jahr war noch ganz jung, als Sturm Burglind über Deutschland zog. Bäume fielen um, der Zugverkehr war gestört – und dann kam das Hochwasser: Auf dem Rhein musste zeitweise der Schiffsverkehr eingestellt werden, da das Wasser zu hoch stand. Wer in Flussnähe sein Haus hat, bekommt Hochwasser regelmäßig ganz aus der Nähe mit: Denn stehen die Straßen unter Wasser, wird es mindestens auch im Keller nass. Die schlechte Nachricht: Die Wohngebäudeversicherung zahlt in diesen Fällen in der Regel nicht. Sie springt nur nach einem Feuer ein, nach Sturm und Hagel oder einem Schaden, der durch Leitungswasser entstanden ist.
Wann zahlt die Elementarschadenversicherung?
Wer in einer Region lebt, in der es viel schneit, in der es immer wieder zu Hochwasser und Überschwemmungen kommt oder in der Erdbeben drohen, sollte sich mit einer Elementarschadenversicherung gegen finanzielle Schäden schützen. Grundsätzlich empfiehlt sich eine Elementarschadenversicherung aber für jeden, denn diese kommt auch für Schäden aus Überschwemmungen infolge von Starkregen auf. Starkregen können plötzlich und praktisch in jeder Region Deutschlands auftreten und verursachen regelmäßig erhebliche Schäden. Eine Elementarschaden-Police kann zusätzlich zur Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden. Sie zahlt, wenn …
- … ein Dach aufgrund zu hoher Schneelast einstürzt.
- … die Erde sich senkt oder es ein Erdbeben oder einen Erdrutsch gibt. Allerdings springt sie nicht ein, wenn der Schaden durch Kohleabbau oder Bautätigkeiten entstanden ist.
- … Starkregen oder das Wasser aus einem Fluss das Grundstück und das Haus überschwemmen oder wenn Abwasser aus den Leitungsrohren nach Regen und Überschwemmung ins Haus laufen. Bei diesem sogenannten Rückstau muss allerdings eine funktionierende Rückstausicherung eingebaut sein. Die Versicherung zahlt nicht, wenn das Grundwasser gestiegen ist und von unten ins Haus läuft. Außerdem zahlt sie nicht bei Sturmfluten.
Die Krux: Vorschäden und gefährdete Lage
Wer in Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Berlin oder Thüringen lebt, kann auf einer Internetseite des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) überprüfen, wie gefährdet die eigene Immobilie im Hinblick auf Hochwasser ist. Die Versicherungsgesellschaften schauen sich sehr genau an, wo ein Objekt liegt und wie hoch dort das Risiko einer Naturgefahr ist. Das gilt besonders dann, wenn es bereits Vorschäden gibt.
Allerdings ist eine Immobilie nur in den seltensten Fällen überhaupt nicht versicherbar. Normalerweise können auch Objekte in Risikolagen über höhere Beiträge oder Selbstbehalte abgesichert werden, selbst wenn man in einer besonders gefährdeten Region, beispielsweise am Rhein oder an der Donau, lebt.
Sonderregelungen in ostdeutschen Ländern und Baden-Württemberg
Wer in Baden-Württemberg wohnt, hat übrigens gute Chancen, bereits versichert zu sein. Denn dort war bis Ende der 1990er-Jahre die Elementarschadenversicherung Pflicht. Dementsprechend sind dort laut Auskunft des GDV mehr als 90 Prozent der Immobilien gegen Naturgefahren abgesichert.
In den ostdeutschen Bundesländern gab es zu Zeiten der DDR eine erweiterte Haushaltsversicherung, in der Überschwemmungsschäden eingeschlossen waren. Diese Policen wurden von einer Versicherungsgesellschaft nach der Wende übernommen. Hier lohnt sich ein Blick in die alten Verträge, um zu sehen, ob der Schutz noch ausreichend ist.
Neben einer Elementarschadenversicherung empfiehlt sich auch eine Hausratversicherung. Denn werden bei einem Unwetter Fenster beschädigt oder das Dach abgedeckt, regnet es auch in die Wohnung hinein. Für Schäden am Sofa, am Esszimmertisch oder an den Kleiderschränken kommt dann die Hausratversicherung auf.
Sie haben Fragen zu einer Elementarschaden-Zusatzversicherung? Sprechen Sie Ihren Berater an.
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