Was tun, wenn Sie keinen Termin beim Handwerker bekommen?
Die Sonne brennt auf Ihren Balkon und Sie hätten gern eine Markise? Dann warten Sie womöglich bis zum Herbst, bis ein Handwerker Zeit für Ihren Auftrag hat. Warum das so ist und was Sie dagegen tun können.
Hierzulande wird gebaut und renoviert, was das Zeug hält. Entsprechend prall gefüllt sind die Auftragsbücher der Handwerker. In manchen Regionen dauert es neun Wochen oder länger, bis ein Handwerker seine Arbeit aufnimmt. Notfalleinsätze sollen zwar nicht betroffen sein, aber die langen Wartezeiten sind ein Ärger für die Verbraucher. Verstärkt wird der Engpass im Handwerk dadurch, dass sich offene Lehrstellen oder Fachkräftepositionen nur schwierig bis gar nicht besetzen lassen.
So kommen Sie trotzdem zum Zug
- Mundpropaganda ist in Ordnung. Informieren Sie sich zusätzlich systematisch bei der örtlichen Innung oder in Branchenverzeichnissen über Fachbetriebe.
- Fragen Sie im Umland an, wenn Sie in einem Ballungsgebiet wohnen. Die höheren Anfahrtskosten werden eventuell durch günstigere Stundensätze wettgemacht.
- Seien Sie zeitlich flexibel. Mit etwas Glück rutschen Sie in eine Lücke, die durch einen geplatzten Auftrag beim Handwerker entstanden ist.
- Nutzen Sie auch Handwerkerbörsen im Internet. Bekannte Portale sind My Hammer, blauarbeit oder Undertool. In Ihrer Anfrage beschreiben Sie die gewünschte Arbeit möglichst genau. Darauf melden sich Fachbetriebe mit freien Kapazitäten. Angebote können aber auch von selbstständigen Handwerkern oder talentierten Privatleuten kommen. Achten Sie in jedem Fall auf die Bewertungen anderer Kunden.
Beugen Sie unangenehmen Überraschungen vor
Sie haben nun einige Angebote vorliegen und müssen sich entscheiden. Am besten, Sie haben sich im Vorfeld über Material, Arbeitsschritte & Co. schlaugemacht. Dann können Sie die Voranschläge besser einschätzen. Prüfen Sie nach Abschluss der Arbeiten, ob alles in Ordnung ist. Reklamieren Sie eventuelle Mängel schriftlich.
Beteiligen Sie das Finanzamt an der Rechnung
Verlangen Sie eine Rechnung, auf der die Beträge für Arbeitskosten und Anfahrt gesondert ausgewiesen sind. Bei Arbeiten für Erhalt und Renovierung können Sie 20 Prozent dieser Beträge bis zu einer Höhe von 1.200 Euro im Jahr von Ihrer Einkommensteuerschuld abziehen. Voraussetzung: Sie zahlen per Überweisung und können auf Nachfrage den Überweisungsauftrag oder einen entsprechenden Kontoauszug vorlegen.
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