9 Tipps für einen stressfreien Umzug
Ein Umzug bringt jede Menge Arbeit mit sich. Dabei kann auch einiges schiefgehen. Mit einer frühzeitigen und umfassenden Planung vermeiden Sie unnötigen Stress. Unsere Checkliste für Ihren Umzug.
- Messen Sie die neue Wohnung aus. Machen Sie einen Plan, was in welchen Raum kommen soll. So vermeiden Sie Chaos beim Umzug.
- Organisieren Sie ausreichend Umzugskartons. Bestellen Sie rechtzeitig Möbel, falls Sie sich neu einrichten wollen.
- Misten Sie vor dem Umzug gründlich aus. Entscheiden Sie nicht erst beim Packen, was mit in die neue Wohnung kommt. Bestellen Sie eventuell die Sperrmüllabfuhr.
- Mobilisieren Sie Helfer für den Umzug. Holen Sie mehrere Angebote ein, wenn Sie eine Spedition beauftragen. Lesen Sie auch das Kleingedruckte, damit Sie später keine Überraschungen erleben.
- Reservieren Sie Parkraum vor der alten und der neuen Bleibe. Ein offizielles Halteverbot über die Gemeinde kostet zwar Geld. Es ist aber sicherer als die gespannte Wäscheleine.
- Kümmern Sie sich um den Telefon- und Internetanschluss sowie die Stromversorgung für die neue Wohnung. Melden Sie sich beim Rundfunkservice (früher: GEZ) um.
- Stellen Sie einen Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post, damit Briefe, Zeitungen usw. an Ihre neue Adresse kommen.
- Melden Sie Ihre neue Adresse auch Ihrer Sparkasse. Wenn Sie in einen anderen Ort ziehen, nutzen Sie unseren Umzugsservice zu einer anderen Sparkasse. Dann ziehen Konto, Sparverträge und Depot mit um.
- Melden Sie sich beim Einwohnermeldeamt am neuen Ort. Bei fast allen Gemeinden müssen Sie persönlich erscheinen. Bringen Sie Ihren Personalausweis und Ihren Pass mit.
Übrigens: Ist der Umzug beruflich veranlasst, sind alle unmittelbaren Kosten des Umzugs Werbungskosten und senken das zu versteuernde Einkommen. Zusätzlich dürfen Sie Pauschalbeträge steuermindernd geltend machen. Lassen Sie sich dazu von einem Fachmann beraten. Auch bei einem privat bedingten Umzug beteiligt sich das Finanzamt unter Umständen mit einem Steuervorteil. Falls Sie eine Spedition mit dem Umzug beauftragen, werden 20 Prozent der Arbeitskosten als haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt. Dabei gilt eine Obergrenze von 4.000 Euro.
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