Einbruchschutz wird staatlich gefördert

Sie möchten Ihr Haus oder Ihre Wohnung besser vor Einbrechern schützen? Dann können Sie bei der KfW einen Zuschuss für Maßnahmen zum Einbruchschutz beantragen. Neuerdings gibt es die Unterstützung bereits ab einer Investitionssumme von 500 Euro.

Das ist Fakt: Investitionen in sichere Fenster und sichere Türen zahlen sich aus. Denn fast jeder zweite Einbrecher gibt nach wenigen Minuten auf, wenn technische Sicherungen ihn am Eindringen hindern. Es lohnt sich also, etwas für den Einbruchschutz zu tun. Und der Staat fördert das.

So sieht die Förderung aus

Wenn Sie in den technischen Einbruchschutz investieren, können Sie einen Zuschuss oder einen zinsgünstigen Kredit beantragen. Der Zuschuss beträgt zehn Prozent der Investitionssumme – seit März dieses Jahres sogar schon für kleinere Sicherheitsmaßnahmen ab 500 Euro. Investieren Sie also 500 Euro in Ihren Einbruchschutz, können Sie 50 Euro von der KfW zurückbekommen. Der maximale Förderbetrag liegt bei 1.500 Euro. Wichtig: Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie den Einbruchschutz angehen. Ein Fachunternehmen muss die Ein- oder Umbauten erledigen und dabei bestimmte Sicherheitsstandards berücksichtigen. Das Geld erhalten Sie, wenn die Maßnahme fachgerecht umgesetzt wurde.

Alternativ können Sie über uns einen KfW-Förderkredit beantragen. Dabei beträgt die Mindestinvestitionssumme 2.000 Euro. Förderfähig sind Investitionen in den Einbruchschutz bis zu einem Volumen von 50.000 Euro. Die detaillierten Konditionen finden Sie auf der Internetseite der KfW.

So beantragen Sie die Förderung

Seit November 2016 können Sie als privater Eigentümer oder Mieter alle Förderzuschüsse einfach über das neue Online-Zuschussportal der KfW beantragen. Bis zur Förderzusage vergehen dann nur wenige Augenblicke. Informationen zu den Fördermöglichkeiten erhalten Sie ebenfalls auf dieser Internetseite oder über das KfW-Infocenter unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 5399002.

Das gilt für Mieter

Sie sind Mieter? Dann haben Sie grundsätzlich keinen Anspruch auf Einbruchschutz. Sie können jedoch auf eigene Kosten zum Beispiel ein besseres Schloss oder eine Gegensprechanlage einbauen lassen. Vorher sollten Sie jedoch die Zustimmung Ihres Vermieters einholen, wenn dabei ein Eingriff in die Bausubstanz erforderlich ist. Außerdem müssen Sie die Änderungen bei Auszug rückgängig machen. Es sei denn, Sie haben mit dem Vermieter etwas anderes vereinbart. Verbessert der Vermieter auf eigene Rechnung den Einbruchschutz, ist er zur Erhöhung der Miete berechtigt. Er darf elf Prozent der Kosten auf die jährliche Miete aufschlagen. Beispiel: Die Verbesserung des Einbruchschutzes kostet 1.000 Euro. Um elf Prozent, also 110 Euro, darf die Jahresmiete steigen. Monatlich sind das 9,17 Euro.

Fragen zur Finanzierung?

Wir informieren Sie gern über mögliche Fördermittel und unterstützen Sie auch gern bei der Finanzierung des Einbruchschutzes. Kommen Sie einfach auf uns zu.

 

 

Schreibe einen Kommentar